Wer weiß denn eigentlich schon, wie Versicherungsprämien aufgeteilt werden und welcher Teil der Prämien wirklich dem Versicherungsschutz dient und welche Provisionen bei einer Vermögensanlage anfallen?
Bei dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung betragen allein die Vertriebskosten schätzungsweise 4% bis 7% der Beiträge. Für einen Vertrag mit einem Monatsbeitrag von 150 Euro und 20 Jahren Laufzeit sind das zwischen 1.400 Euro und 2.500 Euro.
Der Verkäufer erhält seine Provision vom Versicherer, wenn der Kunde unterschrieben hat. Kommt kein Abschluss zustande, verdient der Verkäufer nichts. Deshalb sind viele Leute der Ansicht, dass bei einem Versicherungsvertreter oder einem Bankangestellten die Beratung kostenlos sei. Aber tatsächlich zahlt derjenige, der einen Vertrag abschließt, für die anderen mit.
Wir als Honorarberater gehen anders vor. Wir vereinbaren mit unseren Kunden für unsere Dienstleistung ein Honorar. Unser Honorar wird gemäß unserer Beratungs-Flatrate pauschal berechnet und immer fällig, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt oder nicht. Im Gegenzug zahlt der Kunde keine Provisionen bzw. bekommt diese im gesetzlichen Rahmen zurückerstattet.
Auch die Aussicht auf eine bessere Beratungsqualität spricht für den Rat gegen Honorar. Denn nur ein Berater, der von Provisionen unabhängig ist, vermittelt das geeignete Produkt und nicht das, an dem er am meisten verdient. Denn: Er wird vom Kunden bezahlt, nicht vom Anbieter. |